Grenzvermessung mit Schwerpunkt Hochsauerlandkreis und Kreis Soest
Die Grundstücksteilung, Sonderung, Grenzwiederherstellung und die amtliche Grenzanzeige sind hoheitliche Grenzvermessungen.
Grenzwiederherstellung
Bei der Grenzwiederherstellung werden die örtlich nicht mehr vorhandenen Grenzpunkte nach dem Katasternachweis neu abgemarkt.
- Der Grenzverlauf wird örtlich untersucht und die fehlenden Grenzpunkte werden mit Grenzsteinen oder anderen Grenzzeichen abgemarkt.
- In einem Grenztermin werden den Eigentümern der betroffenen Grundstücke die Ergebnisse der Grenzuntersuchung und Abmarkung erläutert.
- Die vorgefundenen und die neuen Grenzzeichen werden den Eigentümern angezeigt und in einer Grenzniederschrift dokumentiert. zurück