Gebäudevermessung mit Schwerpunkt Hochsauerlandkreis und Kreis Soest
Zum Bau eines Gebäudes ist ein Lageplan zum Bauantrag, die Gebäudeabsteckung zu Beginn der Baumaßnahme und nach der Fertigstellung die Gebäudeeinmessung erforderlich.
Lageplan zum Bauantrag
Der Lageplan zum Bauantrag zählt zu den Bauvorlagen, die mit dem Bauantrag der Baubehörde einzureichen sind. mehr Info
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag oder zur Baulasteintragung
In bestimmten Fällen fordert die Bauprüfverordnung NRW einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag (vom ÖbVI beurkundet). mehr Info
Eine Baulast wird von der Baubehörde in das Baulastenverzeichnis auf Grund einer Verpflichtungserklärung des Grundstückseigentümers eingetragen. mehr Info
Gebäudeabsteckung zu Beginn der Baumaßnahme
Für die Bauarbeiten ist die Absteckung des Gebäudes und die Angabe eines Höhenfestpunktes erforderlich. mehr Info
Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung des Gebäudes
Nach Fertigstellung des Gebäudes oder Anbaus (bezugsfertig) muss das Gebäude für den Nachweis im Liegenschaftskataster eingemessen werden. mehr Info weiter