Zum Bau eines Gebäudes ist ein Lageplan zum Bauantrag, die Gebäudeabsteckung zu Beginn der Baumaßnahme und nach der Fertigstellung die Gebäudeeinmessung erforderlich.
Der Lageplan zum Bauantrag zählt zu den Bauvorlagen, die mit dem Bauantrag der Baubehörde einzureichen sind. mehr Info
In bestimmten Fällen fordert die Bauprüfverordnung NRW einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag (vom ÖbVI beurkundet). mehr Info
Eine Baulast wird von der Baubehörde in das Baulastenverzeichnis auf Grund einer Verpflichtungserklärung des Grundstückseigentümers eingetragen. mehr Info
Für die Bauarbeiten ist die Absteckung des Gebäudes und die Angabe eines Höhenfestpunktes erforderlich. mehr Info
Nach Fertigstellung des Gebäudes oder Anbaus (bezugsfertig) muss das Gebäude für den Nachweis im Liegenschaftskataster eingemessen werden. mehr Info weiter