Grenzvermessung mit Schwerpunkt Hochsauerlandkreis und Kreis Soest
Die Grundstücksteilung, Sonderung, Grenzwiederherstellung und die amtliche Grenzanzeige sind hoheitliche Grenzvermessungen.
Amtliche / nicht amtliche Grenzanzeige
Mit der amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenze getroffen, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.
- Die Grenzpunkte werden örtlich markiert, aber es wird keine Grenzniederschrift aufgenommen.
- Fehlende Grenzzeichen können nur im Rahmen einer Grenzwiederherstellung neu gesetzt werden.
Bei einer nicht amtlichen Grenzanzeige werden die Grenzpunkte ohne verbindliche Aussage und ohne Dokumentation örtlich markiert. zurück weiter