Grenzvermessung mit Schwerpunkt Hochsauerlandkreis und Kreis Soest
Die Grundstücksteilung, Sonderung, Grenzwiederherstellung und die amtliche Grenzanzeige sind hoheitliche Grenzvermessungen.
Grundstücksteilung
Im Zuge einer Grundstücksteilung werden nach den Vorgaben des Eigentümers die vorhandenen Grenzen des Grundstücks untersucht, Abmarkungsmängel behoben und die neue Grenze abgemarkt.
- Bei bebauten Grundstücken muss vorher eine Teilungsgenehmigung für die geplante Grenze bei der Baubehörde beantragt werden.
- Nach Abschluss und Auswertung der Vermessungsarbeiten werden in einem Grenztermin den Eigentümern der betroffenen Grundstücke die Ergebnisse der Grenzuntersuchung und Abmarkung erläutert.
- Die vorgefundenen und die neuen Grenzzeichen werden den Eigentümern
angezeigt und in einer Grenzniederschrift dokumentiert. zurück
Amtlicher Lageplan zum Antrag auf Teilungsgenehmigung
Nur für ein bebautes Grundstück muss bei der Baubehörde ein Antrag auf Teilungsgenehmigung gestellt werden.
- Denn es muss geprüft werden, ob durch die geplante Grenze baurechtliche Vorschriften verletzt werden.
- Ein unbebautes Grundstück kann beliebig geteilt werden, weil baurechtliche Vorschriften nicht betroffen sind.
- Der geforderte Inhalt des amtlichen Lageplans (vom ÖbVI beurkundet) ist in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO NRW § 17) angegeben. zurück