Grenzvermessung mit Schwerpunkt Hochsauerlandkreis und Kreis Soest
Die Grundstücksteilung, Sonderung, Grenzwiederherstellung und die amtliche Grenzanzeige sind hoheitliche Grenzvermessungen.
Sonderung
Die Sonderung ist eine (kostengünstige) Grundstücksteilung ohne örtliche Vermessungsarbeiten, die nur unter folgenden Bedingungen zulässig ist:
1. Die Grenzen des Grundstücks müssen festgestellt (von den Grenznachbarn anerkannt) sein.
2. Die Grenzpunkte der Teilungsgrenze sind bereits kontrolliert aufgemessen worden.
3. Die Grenzpunkte der Teilungsgrenze sind bereits ausreichend abgemarkt.
4. Die Fläche des Trennstücks kann zuverlässig berechnet werden.
Bei bebauten Grundstücken muss vorher eine Teilungsgenehmigung für die geplante Grenze bei der Baubehörde beantragt werden. zurück
Amtlicher Lageplan zum Antrag auf Teilungsgenehmigung
Nur für ein bebautes Grundstück muss bei der Baubehörde ein Antrag auf Teilungsgenehmigung gestellt werden.
- Denn es muss geprüft werden, ob durch die geplante Grenze baurechtliche Vorschriften verletzt werden.
- Ein unbebautes Grundstück kann beliebig geteilt werden, weil baurechtliche Vorschriften nicht betroffen sind.
- Der geforderte Inhalt des amtlichen Lageplans (vom ÖbVI beurkundet) ist in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO NRW § 17) angegeben. zurück