Gebäudevermessung mit Schwerpunkt Hochsauerlandkreis und Kreis Soest
Zum Bau eines Gebäudes ist ein Lageplan zum Bauantrag, die Gebäudeabsteckung zu Beginn der Baumaßnahme und nach der Fertigstellung die Gebäudeeinmessung erforderlich.
Lageplan zum Bauantrag
Der Lageplan zum Bauantrag zählt zu den Bauvorlagen, die mit dem Bauantrag der Baubehörde einzureichen sind.
- Die geforderten Inhalte des Lageplans zum Bauantrag sind in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO NRW § 3) aufgelistet. zurück
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
In bestimmten Fällen fordert die Bauprüfverordnung NRW einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag (vom ÖbVI beurkundet).
Ein amtlicher Lageplan ist laut BauPrüfVO NRW § 3 in folgenden 4 Fällen vorgeschrieben:
1. Die Grenzen des Baugrundstücks sind ganz oder teilweise nicht festgestellt.
2. Für die Grenzpunkte können keine Koordinaten in einem einheitlichen Koordinatensystem ermittelt werden.
3. Es sind Grenzüberbauungen vorhanden.
4. Es ruhen Baulasten auf dem Baugrundstück oder auf den angrenzenden Grundstücken. zurück