Gebäudevermessung mit Schwerpunkt Hochsauerlandkreis und Kreis Soest
Zum Bau eines Gebäudes ist ein Lageplan zum Bauantrag, die Gebäudeabsteckung zu Beginn der Baumaßnahme und nach der Fertigstellung die Gebäudeeinmessung erforderlich.
Lageplan zum Bauantrag
Der Lageplan zum Bauantrag zählt zu den Bauvorlagen, die mit dem Bauantrag der Baubehörde einzureichen sind.
- Die geforderten Inhalte des Lageplans zum Bauantrag sind in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO NRW § 3) aufgelistet. zurück
Amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung
Eine Baulast wird von der Baubehörde in das Baulastenverzeichnis auf Grund einer Verpflichtungserklärung des Grundstückseigentümers eingetragen.
- Eine Abstandflächenbaulast, eine Vereinigungsbaulast oder eine andere Baulast wird i.d.R. eingetragen, um ein Bauvorhaben baurechtlich zu ermöglichen.
- In dem amtlichen Lageplan ist die von der Baulast betroffene Grundstücksfläche definiert und farbig angelegt.
- Der geforderte Inhalt des amtlichen Lageplans (vom ÖbVI beurkundet) ist in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO NRW § 18) angegeben.
- Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstücks-eigentümers gegenüber der Baubehörde, die baurechtlich wirksam ist.
- Im Gegensatz dazu ist die zivilrechtliche Sicherung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch baurechtlich nicht wirksam. zurück